AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR REPARATUR UND LAGERUNG VON
CONTAINERN
CMR Container Maintenance Repair
Hamburg GMBH
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung für alle, auch künftigen Angebote, Lieferungen und Geschäftsabschlüsse. Sie finden insbesondere Anwendung bei der Ausführung von Reparatur-, Umbau-, Wartungs- und Montagearbeiten von Containern, Trailern, Chassis oder dazugehörigem Gerät, im folgenden kurz „Container“ genannt, auch wenn es sich nur um den Teil eines Containers handelt.
2. Vertragsabschluß
2.1. Unsere Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend. Aufträge sind in jedem Fall für uns erst bindend, wenn unsere Kostenvoranschläge schriftlich bestätigt sind. Maßgebend ist ausschließlich der schriftlich fixierte Vertragsinhalt unter Aufhebung aller vorher gehenden Angaben, Zusicherungen und dergleichen, die nicht in dieser Auftragsbestätigung enthalten sind. Änderungen bedürfen der Schriftform.
2.2. Die Bestimmung von Umfang und Zweckmäßigkeit einer Reparatur obliegt allein dem Auftraggeber. Die Stellungnahme einer Klassifikationsgesellschaft dürfen wir unge prüft unseren Arbeiten zugrunde legen.
2.3. Sofern von unserer Seite oder durch unsere Vermittlung Umfuhren vorgenommen werden, erfolgt dies im Auftrag bzw. auf Kosten des Auftraggebers. Eine Haftung für Schäden und Verluste ist – außer bei Voraussetzung grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – ausgeschlossen.
2.4. Der Auftraggeber hat den Container am vereinbarten Ort so zu übergeben, daß von uns mit den Arbeiten sofort begonnen werden kann.
2.5. Wird uns nach Abschluß des Vertrages bekannt, daß sich der Auftraggeber bzw. Besteller in ungünstiger Vermögenslage befindet, so können wir Sicherheit für unsere Gegenleistung verlangen oder unter Anrechnung der von uns gemachten Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten.
3. Preise
3.1. Angebots- und Rechnungspreise werden so kalkuliert, daß anfallendes Altmaterial ohne Vergütung in unser Eigentum übergeht.
3.2. Unsere Preise beruhen auf dem zum Zeitpunkt des Angebotes maßgebenden Kostenfaktoren. Sollten sich die Kostenfaktoren bis zur Auftragserteilung oder während dessen Durchführung erhöhen, so kann der Auftragspreis im angemessenen Verhältnis zur eingetretenen Änderung der Verhältnisse erhöht werden.
3.3. Vereinbarte Preise gelten nur im Verhältnis zwischen uns und unseren Vertragspartnern. Gegenüber Dritten findet der Tarif für die Leistungen der Kaiumschlags betriebe in Hamburg (Kaitarif) Anwendung.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Zahlungen sind bei Abgabe bzw. Übergabe des Auftraggegenstandes spätestens jedoch nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung ohne Abzug zu leisten.
4.2. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber, Wechsel werden nicht angenommen. Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.3. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes gegenüber unseren Rechnungsforderungen ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn, es wird mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung aufgerechnet.
4.4. Zahlungsverzug tritt 8 Tage nach Rechnungsdatum ein,ohne daß es einer gesonderten Mahnung bedarf. Wir sind berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder der tatsächlich höheren, von uns gezahlten Kreditzinsen zu berechnen.
4.5. Bei Wartungs-, Fertigungs-, Reparatur- und Montagearbeiten stehen uns wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an dem aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher ausgeführten Arbeiten ,Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammen hang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind und ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
4.6. Tritt nach Abschluß des Vertrages ein die Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdender Umstand ein, so können wir Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung verlangen.
5. Lieferzeit und Lieferungen
5.1. Die Lieferzeit ist auf Grundlage des bei Auftragserteilung bekannten Arbeitsumfanges soweit voraussehbar, jedoch unverbindlich bestimmt. Sie steht weiterhin unter dem Vorbehalt, daß keine Fälle höherer Gewalt , Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Rohstoffen oder ähnliche Ereignisse eintreten, die die Ausführung des Auftrages erschweren, sei es bei unseren Zulieferern oder sonstigen Vertragspartnern. Die vorgenannten Umstände entlasten uns auch, wenn wir uns bereits im Verzug befinden. Die Lieferzeit verlängert sich in diesen Fällen um die erforderliche Zeit. Das gleiche gilt, wenn Ergänzungen des ursprünglichen Auftragumfanges vereinbart werden.
5.2. Im Falle einer von uns zu vertretenen sonstigen Lieferungsverzögerung (Verzug) oder Lieferungsunmöglichkeit ist der Auftraggeber lediglich berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von dem Auftrag zurückzutreten. Ansprüche auf Schadenersatz, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund sind dagegen ausgeschlossen, soweit auf unserer Seite nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind.
5.3. Wird die Lieferung und Leistung aus einem Grunde unmöglich, den keine der Vertragsparteien zu vertreten haben, so sind beide Parteien nur zum Rücktritt berechtigt. Der Auftraggeber hat uns die entstandenen Kosten zu ersetzen, mindestens pauschal 10% des bestätigten Auftragwertes.
6. Mängelrügen , Gewährleistung
6.1. Erkennbare Mängel sind uns bei Beendigung der Arbeiten, spätestens nach Übergabe der Lieferung oder des Leistungsgegenstandes unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht sofort erkennbar werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten seit dem Liefer- bzw. Übergabetag schriftlich und spezifiziert zu rügen. Danach ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausge schlossen.
6.2. Bei ordnungsgemäß gerügten und nachgewiesenen Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung in unserem Betrieb verpflichtet. Die Nach besserung gilt als unzumutbar, wenn der dafür erforderliche Aufwand den Wert des ursprünglichen Liefer- und Leistungsgegenstandes übersteigt. Bei mangelhafter Nachbesserung sind wir nur zur einmaliger Wiederholung verpflichtet. Kommen wir trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung schuldhaft dieser Pflicht nicht nach oder ist die Nachbesserung für uns unmöglich oder unzumutbar, so kann der Auftraggeber Minderung, jedoch höchstens zu einem Drittel des bestätigten Auftragwertes oder Wandlung verlangen.
6.3. Für Fremderzeugnisse oder Fremdleistungen beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung der uns gegen die Dritten zustehenden Gewähleistungsansprüche.
6.4. Weitere Ansprüche, wie auch eine Haftung für Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
7. Haftung
7.1. Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrunde – ist beschränkt auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen. Auf jeden Fall haften wir nur für unmittelbare Schäden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den Zeitwert des Containers beschränkt.
7.2. Von Ansprüchen Dritter hat uns der Auftraggeber freizuhalten.
7.3. Werden uns Gegenstände in Gewahrsam gegeben, so erfolgt das auf Gefahr des Auftraggebers.
7.4. Aufgrund vorstehender Haftungsausschlüsse ist der Auftraggeber verpflichtet, für die entsprechenden Versicherungen selbst zu sorgen.
7.5. Bei Schäden aus der Bewegung von Containern/Wechselbehältern gelten die Höchstgrenzen der EVO.
7.6. Für unser Agentur und Umfuhrgeschäft haften wir gem. Allgemeine Deutsche Speditionsbedingungen (ADSp), Speditionsversicherung SVS/RVS.
8. Verjährung
8.1. Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers verjähren in 6 Monaten nach der Übergabe bzw. Lieferung.
9. Sonstiges
9.1. Vergeben wir den Auftrag weiter an einen Dritten, so gelten diese Bedingungen im Verhältnis zum Auftraggeber auch zu Gunsten dieses Dritten
9.2. Eigentum und Urheberrecht an unseren für den Auftraggeber gefertigten Unterlagen sind uns auf Verlange zurückzugeben und dürfen Dritten ohne unserer Einverständnis nicht zugänglich gemacht werden.
10. Schlußbestimmungen
10.1. Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
10.2. Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam seine oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt Soweit eine Unvereinbarkeit mit zwingenden gesetzlichen Vorschriften gegeben ist, sind diese Bedingungen in dem gesetzlich zulässigen Umfang sinngemäß anzuwenden.
10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für beide Teile und Gerichtsstand ist der Sitz unserer Gesellschaft.